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Beate Bahner |
lm
Mai 2000 hat der Deutsche Ärztetag das ärztliche Werbeverbot aufgehoben.
Ärzte dürfen heute für ihre Leistungen sachlich werben und
zu ihren Kollegen in Konkurrenz treten. Untersagt ist lediglich eine berufswidrige
Werbung. Das Buch wendet sich an alle Ärzte, Anwälte, Richter
und Werbeagenturen, die über den neuesten Stand des ärztlichen
Werberechts informiert sein wollen. Es beschreibt die Möglichkeiten
und Grenzen erlaubter Werbung mit besonderem Blick auf die aktuelle werbefreundliche
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die mühsame Suche verdeutlicht
den Mangel an Information und Aufklärung innerhalb der Patientenschaft
und ist auch auf das Werbeverbot für Ärzte und ärztliche
Leistungen zurückzuführen. Damit einher geht die Sorge vieler
Ärzte, allein durch ihr Auftreten unerlaubt für sich zu werben:
So wird schon bei namentlicher Nennung in der Öffentlichkeit oder in
den Medien eine Abmahnung durch die Ärztekammer befürchtet. Die
Unterdrückung ärztlicher Selbstdarstellung bedeutet für neu
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einen erschwerten Beginn ihrer
beruflichen Laufbahn. Dieses Buch beschreibt hierfür den rechtlichen Rahmen und die konkreten Möglichkeiten erlaubter ärztlicher Werbung. Es würdigt insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auf 247 Seiten werden in 13 Kapitel die Werbemöglichkeiten für Ärzte "abgeklopft." Was ist erlaubte Werbung, was ist berufswidrige Werbung, rechtliche Grenzen ärtzlicher Werbung, Werbverstöße und ihre Rechtsfolgen sind nur einige Kapitel des Buches. Im Anhang sind über 3 Seiten Literaturhinweise zu finden sowie die Musterberufsordnung 2000. Sehr schön übersichtlich auch die hellgrau unterlegten kurzen Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln. In diesem Buch findet der hilfesuchende Arzt wirklich alles zum Thema Werberecht. Sehr empfehlenswert! |
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W. Eckart,
C. Gradmann (Hrsg.) |
In
fast 700 Artikeln werden wichtige Persönlichkeiten der Medizingeschichte
vorgestellt, die die Heilkunde ihrer Zeit geprägt oder bereichert haben.
Zweispaltig werden Ärzte und Personen aus den verwandten Bereichen
von der Antike bis zur Gegenwart vorgestellt. Dabei wurden auch Ärztinnen
und Ärzte, die sich in anderen Disziplinen einen Namen machten, mit
aufgenommen. Der Schwerpunkt der Auswahl liegt im 19. und 20. Jahrhundert.
Die Biographien sind knapp aber dennoch reich an Informationen gehalten
und werden durch zahlreiche Abbildungen veranschaulicht. Allerdings wären
ein paar zusätzliche Abbildungen wünschenswert. Dieses Buch bietet Ärzten und Medizinstudenten einen Einblick auf Leben und Werk wichtiger Persönlichkeiten ihres Fachs und ermöglicht auch Historikern einen leichten Einstieg in die Originalliteratur. Dieses Buch ist nicht geeignet, es in einem Rutsch durchzulesen, sondern zum immer wieder gemütlich darin schmökern, vor dem schlafen oder als Abendlektüre. Es macht Spaß, sich die Geschichte der Medizin anzulesen. |
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Dr. Eckhard
Klapp |
Bereits in der zweiten Auflage erscheint das vorliebende Buch. Die Abgabe einer Praxis ist für den Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt ein wesentlicher Lebenseinschnitt, der sorgfältig bedacht und geplant sein will. Für den jungen Kollegen kann die Übernahme einer Praxis der Idealeinstieg in seine berufliche Zukunft sein. Doch die Praxisübernahme wird im Studium und im Krankenhaus nicht gelehrt. Viele Stolpersteine werden dem niederlassungswilligen Kollegen in den Weg geworfen, so manches Problem ist nicht vorhersehbar. Noch vor wenigen Jahren musste zur Übertragung einer medizinischen Praxis auf einen Nachfolger ein relativ simpler Kaufvertrag abgeschlossen werden, bei dem nur wenige Vorgaben zu beachten waren. Die zunehmende juristische Durchdringung und Bürokratisierung speziell der deutschen Wirklichkeit hat auch vor der Übertragung von medizinischen Praxen nicht Halt gemacht. Vor allem die Rechtsprechung hat über den zunächst einfachen Vorgang der Übertragung ein immer engeres Netz geworfen. Besonders einschneidend war die Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1991 zur Übertragung der Patientenkartei. Chancen und Risiken der Praxisübergabe werden aus der Sicht des Abgebers und des Obernehmers ausführlich erörtert. Neben dem Ablauf des Nachbesetzungsverfahrens in gesperrten Gebieten werden auch die Rechtsprechung, zum Beispiel zur Übergabe der Patientenkartei, sowie betriebswirtschaftliche, finanzielle und praktische Probleme berücksichtigt. Die neueste steuerliche Gesetzgebung ist eingearbeitet. Der Autor kommentiert aus einer jahrzehntelangen Erfahrung als Rechtsanwalt und Rechtsberater eines großen ärztlichen Berufsverbandes eingehend den Übergabevertrag sowie die zugehörigen Nebenverträge. Das Buch richtet sich zum einen an den juristischen Laien, also den Arzt, Zahnarzt und Tierarzt, der seine Praxis veräußern bzw. der eine Praxis erwerben möchte. Entsprechend wurde großer Wert gelegt auf gute Lesbarkeit und Verständlichkeit. Juristische Probleme wurden dort vertieft, wo dies für das Verständnis unerlässlich oder zumindest hilfreich erschien. Allerdings kann das Buch die individuelle Beratung nicht ersetzen. Es ist für ein häusliches Einarbeiten in die Materie sehr gut geeignet und äußerst empfehlenswert. | ||||
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Johannes
Arends |
Der
"Arends" ist ein Standardwerk der im Volksmund gebräuchlichen
Bezeichnungen von Drogen, Heilkräutern, Arzneimitteln und Chemikalien.
In der nunmehr 17. Auflage war es notwendig, das Werk mit den aktuellen
Standardwerken der Pharmazie abzugleichen. Im Zuge dieser Überarbeitung
wurde der Datenbestand des "Arends" mit der umfangreichen Sammlung
von Synonymen in "HAGERS HANDBUCH DER PHARMAZEUTISCHEN PRAXIS, 5. Auflage,"
abgestimmt und ergänzt. Mit diesem Werk wird dem Apotheker ein für die tägliche Praxis unentbehrliches Nachschlagewerk in die Hand gegeben. Aber nicht nur dem Apotheker. Jedem, der sich ein wenig für Heilkräuter etc. interessiert, sei dieses Buch ans Herz gelegt. Jeder hat sicherlich schon einmal in die Situation geraten, dass ein Patient oder sonst eine Person den volkstümlichen Namen einer Pflanze nennt, und man steht mit diesem Namen im Regen. - Was ist damit gemeint? Diese Situation kann mit diesem Buch nicht mehr vorkommen. Allerdings ist das Buch auch nur ein Nachschlagewerk, das den volkstümlichen Namen dem lateinischen/griechischen etc. gegenüberstellt. Nicht mehr und nicht weniger. Für weitergehende Informationen ist das Buch nicht geeignet. Minimale erklärende Worte zu den jeweiligen Pflanzen wären zu begrüßen. Aber dies möchte das Buch auch nicht, denke ich. Es soll einzig ein Lexikon, ein Vokabelheft sein. Und das macht es gut. |
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Rettungsdienstrecht
in der Praxis |
Auf so ein
Buch haben sicherlich viele im Rettungsdienst Tätigen gewartet! Übersichtlich
und kompetent wird das schwierige Kapitel "Rettungsdienstrecht in
der Praxis" dem Leser nahe gebracht. Das im Rettungsdienst eingesetzte
Personal - allen voran der Rettungsassistent - trägt nicht nur die
Verantwortung für Leib und Leben von (Notfall-)Patienten, sondern
auch für die ihm zur Verfügung gestellten Einsatzfahrzeuge und
medizinischen Geräte. |
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